Das Findbuch Nr. 9 des Archivbestands Nr. 458 im RGASPI ist eine Sammlung von Akten, die aus Behörden- und staatlichen Archiven Deutschlands, Österreichs, Frankreichs und Polens stammen und den Zeitraum 1912 bis 1945 abdecken. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden diese Dokumente aus Deutschland in die UdSSR abtransportiert und in den 1940-1960er Jahren dem Zentralen Parteiarchiv des Instituts für Marxismus-Leninismus des Zentralkomitees (ZK)der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU), heute Russisches Staatsarchiv für die sozialpolitische Geschichte (RGASPI) übergeben. Die entsprechenden Dokumente wurden bis zu diesem Zeitpunkt im Zentralen Sonderstaatsarchiv der Archivhauptverwaltung beim Ministerrat der UdSSR, im Archiv der Allgemeinen Abteilung des ZK der KPdSU sowie im Archiv des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR gelagert.
Die Dokumente widmen sich in ihrer Mehrzahl der Überwachung der Aktivitäten der Komintern, von kommunistischen und sozial-demokratischen Organisationen, der Arbeiter-, Jugend- und Gewerkschaftsbewegung sowie von Oppositionsgruppen und bekannten Einzelpersonen der Arbeiterbewegung durch die Nachrichtendienste und Geheimpolizeien Deutschlands, Frankreichs, Österreichs und anderer Staaten.
In ihren Ursprungsländern waren die Akten nicht selten in entsprechenden Sonderdossiers zusammengefasst, die jedoch in der Regel nicht in vollem Umfang erhalten sind.
Die Akten lassen sich ihrem Inhalt nach in zwei Gruppen gliedern:
I. Dokumente aus deutschen Ministerien und Behörden zu Fragen der internationalen kommunistischen Bewegung sowie der Arbeits-, Gewerkschafts- und Jugendbewegungen.
II. Dokumente aus Organisationen, Ministerien und Behörden verschiedener Länder zu Fragen der internationalen kommunistischen Bewegung sowie der Arbeits-, Gewerkschafts- und Jugendbewegungen.
Innerhalb dieser Gruppen sind die Akten nach Behörden gegliedert. Eine thematische Unterteilung erwies sich als unmöglich, da die Dokumente zum Teil getrennt und unvollständig überliefert sind. Aus diesem Grund folgt die Basissystematisierung dem chronologischen Prinzip, d.h. innerhalb der einzelnen Behörden sind die Dokumente chronologisch geordnet. In den Fällen, in denen die behördliche Zugehörigkeit der Dokumente erst während ihrer inhaltlichen Bearbeitung ermittelt werden konnte, wird dies in der Spalte „Anmerkung“ angegeben.
Innerhalb der ersten Gruppe sind die Dokumente der Geheimen Staatspolizei und des Geheimen Staatspolizeiamtes nach Organisationen und nach Ländern aufgeteilt, während sie innerhalb der Untergruppen chronologisch bzw. chronologisch und geografisch systematisiert sind.
Die zweite Gruppe umfasst Dokumente von Organisationen, Behörden und Ministerien aus Österreich, Polen, Frankreich und anderen Staaten, die vermutlich während der Besetzung dieser Länder durch die Wehrmacht nach Deutschland verbracht wurden. Jeweils in einzelne Untergruppen aufgeteilt, sind hier Dokumente verschiedenen Abteilungen der Komintern, ferner Druckschriften verschiedener Parteien und Organisationen sowie Überwachungsberichte der jeweiligen Geheimpolizeien überliefert.
Die Akten die aus dem Zentralen Sonderstaatsarchiv der Archivhauptverwaltung beim Ministerrat der UdSSR stammen, wurden während der Bearbeitung teilweise im mehrere neue Einzelakten aufgelöst. Diese Neuordnung erfolgte aufgrund des großen Umfangs, wenn eine Akte mehrere eigenstände Dossiers enthielt oder diese aus verschiedenen Behörden stammten. Die zu einer Mappe gehefteten Akten (Dossiers) sind unbeachtet ihres großen Umfangs erhalten geblieben. Auch die interne Paginierung ist nicht verändert worden. wobei in einer Reihe von Fällen innerhalb der Akte keine chronologische Ordnung existiert.
Die wissenschaftlichen Findhilfsmittel umfassen Personen- und Ortsregister, ein Register zu Schlüsseldaten und zu den jeweiligen Sprachen der Dokumente. In die Findmittel wurden nur Personen- und Ortsnamen aus den Dokumententiteln aufgenommen.